Ist Ihr Kind krank, müssen Sie es vor Unterrichtsbeginn vom Unterricht abmelden (Entschuldigungspflicht nach SchulBesV BW §2 Abs. 1).
Hierzu bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Telefonisch, ggf. über Anrufbeantworter
- Formular über Homepage
- über die schoolfoxapp
Bei einer voraussichtlichen Krankheitsdauer von 3 oder mehr Tagen benötigen wir eine handschriftlich unterschriebene Entschuldigung. Bei Langzeiterkrankungen von 14 Tagen und
länger reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. Dies gilt immer unabhängig von der Form, mit der Sie Ihr Kind krank melden.
Wenn Ihr Kind am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, geben Sie ihm bitte für diesen Tag eine schriftliche Entschuldigung mit. Kann Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am
Sportunterricht teilnehmen ist auch hier ein ärztliches Attest notwendig.